PILATES Bodymotion® | Ausbildung und Mentoring | Britta Brechtefeld |

Kölner Straße 24 | 51515 Kürten

1. Anmeldungen zu Seminaren und Ausbildungen erfolgen ausschließlich über die Website bzw.
das Buchungsportal LANCloud. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Anmeldung auch
schriftlich per E-Mail erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine
Anmeldebestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine verbindliche Durchführungsgarantie dar.
Die verbindliche Durchführungsgarantie erfolgt gesondert, sobald alle organisatorischen
Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Erreichen der Mindestteilnehmerzahl).
Ca. 10 bis 14 Tage vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmer per E-Mail eine verbindliche
Anmeldebestätigung sowie eine Einladung mit Informationen zum Seminarablauf,
Veranstaltungsort und Wegbeschreibung.

2. Teilnahmegebühren und Zahlungsabwicklung
Die Teilnahmegebühren werden über das Buchungsportal LANCloud in Rechnung gestellt und
über den dort hinterlegten Zahlungsdienstleister (z. B. SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte)
abgewickelt.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel ca. 3 Wochen vor Kursbeginn. Der Einzug der
Teilnahmegebühr erfolgt ca. 2 Wochen vor Seminarbeginn. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für
eine ausreichende Deckung des angegebenen Zahlungsmittels zu sorgen.
Kosten, die durch eine fehlgeschlagene oder zurückgewiesene Zahlung entstehen (z. B.
Rücklastschriftgebühren), werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.
Bei vereinbarten Ratenzahlungen wird ein Bearbeitungsaufschlag von 6 % auf die gesamte
Seminargebühr erhoben.

3. Rücktritt / Stornierung
Ein Rücktritt von der Anmeldung bzw. eine Stornierung der Teilnahme – gleich aus welchem
Grund, auch krankheitsbedingt – muss in schriftlicher Form per E-Mail erfolgen.
Bei Stornierungen bis 12 Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von
25 % der Kursgebühren erhoben.
Bei Stornierungen bis 8 Wochen vor Kursbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von
50 % der Kursgebühren fällig.
Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen ist die volle Kursgebühr zu entrichten.
Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Seminar- bzw.
Reiserücktrittsversicherung.
Der Teilnehmer kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle am
Seminar teilnimmt. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.

4. Umbuchungen
Eine Umbuchung liegt vor, wenn der Teilnehmer nach erfolgter Anmeldung den gebuchten
Termin, Kurs oder Ausbildungsblock auf einen anderen Termin umbuchen möchte.
Für jede Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Gebühr
wird mit Rechnungsstellung fällig.
Ausnahme: Bei im Voraus vollständig bezahlten Ausbildungsserien ist die erste Umbuchung
kostenfrei. Jede weitere Umbuchung ist kostenpflichtig.
Regelungen zu krankheits- oder berufsbedingten Teil-Ausfallzeiten während eines laufenden
Seminars bleiben hiervon unberührt (siehe Punkt 3).

5. Krankheits- oder berufsbedingte Teil-Ausfallzeiten
Wird ein Teilnehmer während eines laufenden Seminars krankheitsbedingt oder aus
nachweislich beruflichen Gründen an einzelnen Seminarteilen (z. B. einzelnen Tagen)
verhindert, besteht die Möglichkeit, die versäumten Inhalte in einem nachfolgenden Seminar
nachzuholen.
Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bzw. einer
glaubhaften beruflichen Bescheinigung des Arbeitgebers.
Die Nachholmöglichkeit erfolgt in Form einer Gutschrift für die versäumten Seminarteile und ist
ein Jahr ab dem ursprünglichen Seminartermin gültig. Ein Anspruch auf einen bestimmten
Nachholtermin besteht nicht; die Teilnahme erfolgt nach Verfügbarkeit.
Für die organisatorische Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 €
erhoben.

6. Kursausfälle und Änderungen
PILATES Bodymotion behält sich vor, Seminare aus wichtigem Grund abzusagen oder inhaltlich
bzw. organisatorisch zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Erkrankung der
Kursleitung, höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder dem Nichterreichen der
ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl.
Änderungen können insbesondere den Veranstaltungsort, Termine, Zeiten oder die Kursleitung
betreffen. Der Charakter des Seminars bleibt dabei gewahrt.
Im Falle einer Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.
Alternativ kann dem Teilnehmer ein Ersatztermin oder ein anderes Seminar derselben Kursreihe
angeboten werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder
sonstigen Folgekosten, bestehen nicht. Wir empfehlen daher ausdrücklich, Reise- und
Unterkunftsbuchungen erst nach Erhalt einer verbindlichen Durchführungsgarantie
vorzunehmen.

7. Bezeichnung während und nach der Ausbildung
Während der Dauer der Pilates-Ausbildung ist der Teilnehmer berechtigt, die Bezeichnung
„Pilates Trainer in der PILATES Bodymotion Ausbildung“ zu führen.
Erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung und Bestehen der Abschlussprüfung (Final
Exam: M05 oder S12) ist der Teilnehmer berechtigt, sich als zertifizierte/r PILATES
Bodymotion Trainer/in für Matwork 1. Degree, Matwork 2. Degree oder als PILATES
Bodymotion Trainer/in für Studiogeräte (3. Degree) zu bezeichnen.

8. Gültigkeit des Matwork 1. Degree
Nach dem Erwerb des Matwork 1. Degree sind zur Aufrechterhaltung der Zertifizierung
insgesamt vier Fortbildungsmodule bei PILATES Bodymotion innerhalb eines Zeitraums von
vier Jahren erfolgreich zu absolvieren.
Werden diese Fortbildungsmodule nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen, verliert das
Matwork 1. Degree Zertifikat seine Gültigkeit.
In diesem Fall wird der Absolvent von der PILATES Bodymotion Website als zertifizierter Trainer
entfernt. Der DPV kann über den Wegfall der Gültigkeit des Abschlusses informiert werden.

9. Haftung
PILATES Bodymotion haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von PILATES
Bodymotion oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet PILATES Bodymotion nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Teilnahme an Seminaren und Ausbildungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der
Teilnehmer versichert, gesundheitlich in der Lage zu sein, an der jeweiligen Veranstaltung
teilzunehmen. Bestehende oder neu auftretende gesundheitliche Einschränkungen oder Risiken
sind PILATES Bodymotion unverzüglich mitzuteilen.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände wird nicht übernommen.
Es wird keine Garantie für bestimmte Lernerfolge oder das Bestehen von Prüfungen bzw. den
Erwerb von Zertifikaten übernommen.

10. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Seminare und Ausbildungen können durch PILATES Bodymotion oder von ihr
beauftragte Personen Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Die Anfertigung und Nutzung dieser Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer
freiwilligen Einwilligung der Teilnehmer. Die Aufnahmen können zu Zwecken der
Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen (z. B.
Website, Social-Media-Kanäle wie Instagram oder Facebook) verwendet werden.
Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus der
Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen dem Teilnehmer keinerlei
Nachteile.
Eine Vergütung für die Nutzung der Foto- und Videoaufnahmen erfolgt nicht.

11. Urheberrecht / Nutzungsrechte

Sämtliche im Rahmen der Seminare und Ausbildungen ausgehändigten Kursunterlagen von
PILATES Bodymotion sind urheberrechtlich geschützt.
Jede Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Nutzung – ganz oder teilweise
– ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PILATES Bodymotion nicht gestattet.

12. Kosten und Zusatzleistungen
Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung ausgewiesenen Kurskosten sowie die
vereinbarten Zahlungskonditionen.
Für die nachträgliche Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen oder Zertifikaten wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Dokument erhoben.
Für die Ausstellung einer umfangreichen Ausbildungsbescheinigung wird eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € berechnet.
13. Gerichtsstand und höhere Gewalt
Sofern der Teilnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis der Sitz von PILATES Bodymotion.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollte die Durchführung eines Seminars aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen,
Epidemien, behördliche Anordnungen, politische Unruhen oder vergleichbare, von PILATES
Bodymotion nicht zu vertretende Ereignisse) unmöglich oder unzumutbar werden, ist PILATES
Bodymotion berechtigt, das Seminar abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren
werden gutgeschrieben oder erstattet.